Was ist eine Energieberatung?


Bei einer Energieberatung wird der wärmetechnische Zustand eines Gebäudes umfassend aufgenommen und bewertet. Dabei wird sowohl die Gebäudehülle als auch die vorhandene Heizungstechnik betrachtet. Auf dieser Grundlage werden verschiedene Vorschläge zur energetischen Modernisierung erarbeitet.

Sobald Sie sich dafür entscheiden Ihr Haus zu sanieren oder zu modernisieren, ob dies nun umfassend geschehen soll oder auch nur einzelne Maßnahmen geplant sind, die Energieberatung ist hierbei eine wichtige Hilfe und liefert die Grundlagen für die Entscheidung, welche Maßnahmen und welcher Umfang im Hinblick auf zukünftige Energieeinsparungen notwendig und sinnvoll sind.

 

 

Was ist der Unterschied zum Energieausweis?


Beim Energieausweis wird entweder nur der Energieverbrauch betrachtet oder der Energiebedarf eines Gebäudes wird überschlägig und nach Standardwerten berechnet. Bei der Energieberatung hingegen wird der Gebäudebestand detailliert aufgenommen und bewertet. Die Modernisierungsvorschläge im Energieausweis sind lediglich allgemeine Hinweise darauf, wo am Gebäude etwas zu verbessern ist. Der Energiebericht einer Energieberatung informiert sowohl über die technische Anforderung der Maßnahme und deren Einsparungspotenzial und macht darüber hinaus Angaben über die Kosten und Wirtschaftlichkeit. Selbstverständlich kann nach Abschluss einer Energieberatung sofort auch ein Gebäudeenergieausweis nach den Anforderungen der EnEV (Energieeinsparverordnung) erstellt werden.

 

 

Woraus besteht eine Energieberatung?


Eine qualifizierte Energieberatung sollte in jedem Fall aus den folgenden drei Phasen bestehen:

Phase 1:

Aufnahme des Ist-Zustandes des Gebäudes. Dabei werden sämtliche Außenbauteile des Gebäudes (Außenwände, Fenster, Dachflächen, Decken und Wände zu unbeheizten Räumen etc.) begutachtet und wärmetechnisch bewertet. Schwachstellen werden hier ebenfalls aufgespürt und finden Eingang in die spätere Berech-nung. Die vorhandene Heizung wird in die Betrachtung aufgenommen und bewertet. Dabei wird neben der Heizung auch das Verteilernetz, die Steuer und Regelungstechnik und die Warmwasserbereitung betrachtet. Sofern vorhanden, sollten dem Berater sämtliche Pläne und Zeichnungen des betreffenden Gebäudes, Angaben über Bauteile die später eingebaut wurden, Aufstellungen über den Energieverbrauch (z.B. Abrechnung der Stadtwerke, Heizölrechnungen etc.), ein aktuelles Kaminkehrerprotokoll etc. zur Verfügung gestellt werden. Aufgrund der Daten kann der Berater den aktuellen Energieverbrauch des Gebäudes errechnen.

Phase 2:

Aufgrund der Analyse des Ist-Zustandes wird ein schrift-licher Beratungsbericht angefertigt, der das Ergebnis der der energetischen Gebäudebewertung umfassend darstellt. Darüber hinaus werden in dem Bericht mögliche Maßnahmen zur Verbes-serung des Gebäudes und der Haustechnik dargestellt und bewertet. Dabei werden Sie über die voraussichtlichen Kosten der vorgeschlagenen Maßnahmen ebenso informiert, wie über die möglichen Amortisationszeiten, das jeweilige Energieeinsparungspotenzial, die Schadstoff-Emissionsraten u.v.m.. Es werden dabei auch verschiedene Möglichkeiten und Energiestandards untersucht. So ist es Ziel einer jeden Energieberatung, nicht nur die aktuellen Auflagen der EnEV zu erfüllen, sondern darüber hinaus auch höhere Standards zu erreichen, wie z.B. die Unterschreitung des Neubau-Niveaus der EnEV um 30% oder besser um 50% bis hin zum Passivhaus bzw. einem „2,5l-Haus“.

Phase 3:

In einem persönlichen Beratungsgespräch wird der vorliegende Bericht nochmals ausführlich erläutert und sämtliche Fragen zu den Ergebnissen beantwortet. Bei diesem Gespräch erhalten Sie auch wichtige Hinweise zum weiteren Vorgehen und Vorschläge, wie Sie die empfohlenen Maßnahmen am besten umsetzen können. Geklärt werden dabei auch Fragen, welche Förderungen möglich sind und wie diese beantragt werden müssen. Ein wichtiger Teil der Energieberatung ist die Ausstellung der notwendigen Antragsunterlagen für eine Förderung (z.B. KfW-Kredit). Der Energieberater informiert auch zu den Programmen der BAFA für Einzelmaßnahmen oder Programmen der Stadt München, so sind z.B. bei der Stadt München 4.000 bis 6.000 € zusätzliche Zuschüsse möglich (bei Einhalten bestimmter Kriterien). Diese Energieberatungen werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausführkontrolle (BAFA) gefördert.